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Zoll
EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls nach Auslaufüberprüfung
30.12.2020
Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 17. Dezember 2020 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland ein. Die Einführung erfolgt nach dem Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
Es handelt sich bei der betroffenen Ware um feste Düngemittel mit einem Massenanteil an Ammoniumnitrat von mehr als 80 % (80 GHT).
Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: , 3102 30 90, 3102 40 90, ex 3102 29 00, ex 3102 60 00, ex 3102 90 00, ex 3105 10 00, ex 3105 20 10, ex 3105 51 00, ex 3105 59 00, ex 3105 90 20 und ex 3602 00 00.
Bei den endgültigen Antidumpingzollsätzen handelt es sich um Festbeträge, die in den Artikeln 2 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 angegeben sind.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 der Kommission vom 15. Dezember 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 425 vom 16. Dezember 2020, S. 21.