Mehr zu:
EU / Kanada / USAZollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Zoll
EU Customs & Trade News EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
02.05.2016
Bonn (GTAI) - Nach Abschluss der teilweisen Interimsüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 162 vom 19.5.2015, S. 9) wird mit Wirkung vom 1.5.2016 die Firma DSM Nutritional Products Canada Inc., ein ausführender Hersteller von Biodiesel aus Kanada, von den ausgeweiteten Maßnahmen (Ausgleichzoll und Antidumpingzoll) hinsichtlich Biodiesel ausgenommen.
Die Anwendung der Befreiung setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die den Vorgaben in Anhang II der Durchführungsverordnungen 2015/1519 bzw. 2015/2018 entspricht. Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für „alle übrigen Unternehmen“ geltende Zollsatz Anwendung.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2016/675 der Kommission vom 29. April 2016 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1519 zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates; ABl. L 116 vom 30.4.2016, S. 27.
Durchführungsverordnung (EU) 2016/676 der Kommission vom 29. April 2016 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1518 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates; ABl. L 116 vom 30.4.2016, S. 31.