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EU Customs & Trade News EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
04.07.2017
Bonn (GTAI) - Die EU-Kommission führt im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung mit Wirkung vom 5. Juli 2017 einen endgültigen Ausgleichszoll sowie einen endgültigen Antidumpingzoll auf gestrichenes Feinpapier, d.h. Papiere oder Pappen, ein- oder beidseitig gestrichen, ohne Kraftpapiere und -pappen, in Rollen oder Bogen mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70g und höchstens 400g und einem Weißgrad von mehr als 84% (gemessen nach ISO 2470-1), mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.
Von der Maßnahmen nicht betroffen sind: Multiplexpapier, Multiplexpappe sowie Rollenware für Rotationsdruckmaschinen. Rollenware für Rotationsdruckmaschinen ist definiert als Papier, das bei Prüfung nach der Prüfnorm ISO 3783:2006 (Bestimmung der Rupffestigkeit — beschleunigtes Verfahren mit dem IGT-Prüfgerät (elektrische Ausführung)) einen Wert von unter 30 N/m in Querrichtung und von unter 50 N/m in Laufrichtung erzielt.
Die von dieser Maßnahme betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 4810 13 00, ex 4810 14 00, ex 4810 19 00, ex 4810 22 00, ex 4810 29 30, ex 4810 29 80, ex 4810 99 10 und ex 4810 99 80 (TARIC-Codes 4810 13 00 20, 4810 14 00 20, 4810 19 00 20, 4810 22 00 20, 4810 29 30 20, 4810 29 80 20, 4810 99 10 20 und 4810 99 80 20) eingereiht.
Für die betroffene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Ausgleichs- sowie Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Endgültiger | Endgültiger | TARIC- |
Gold East Paper (Jiangsu) Co., Ltd, Zhenjiang City, Provinz Jiangsu, VR China; | 12 % | 8 % | B001 |
Shangdong Chenming Paper Holdings Limited, Shouguang, Provinz Shandong, VR China; | 4 % | 35,1 % | B013 |
Alle übrigen Unternehmen | 12 % | 27,1 % | B999 |
Hintergrund:
Die Kommission hatte mit Bekanntmachung vom 25.08.2015 (ABl. C 280 vom 25.8.2015, S. 8) das Außerkrafttreten der geltenden Antidumping- sowie Ausgleichsmaßnahmen angekündigt (siehe hierzu unsere Meldung vom 25.08.2015). Daraufhin stellten fünf Unionshersteller einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung (siehe Meldung vom 1.6.2016).
Quellen:
Durchführungsverordnung (EU) 2017/1187 der Kommission vom 3. Juli 2017 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von bestimmtem gestrichenem Feinpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 171 vom 4. Juli 2017, S.134.
Durchführungsverordnung (EU) 2017/1188 der Kommission vom 3. Juli 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmtem gestrichenem Feinpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 171 vom 4. Juli 2017, S. 168.