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09.08.2016
Bonn (GTAI) - Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. C 384 vom 18.11.2015, S. 5) erhielt die Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Überprüfung. Der begründete Antrag wurde von Alliance for the Defence of Open Mesh Fabrics, im Namen von Herstellern, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern entfallen, eingereicht.
Bei der derzeit geltenden Maßnahme handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll,
der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 791/2011 des Rates (ABl. L 204 vom 9.8.2011, S. 1) eingeführt,
mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 672/2012 des Rates (ABl. L 196 vom 24.7.2012, S. 1) auf aus Malaysia versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht, ausgeweitet,
mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 21/2013 des Rates (ABl. L 11 vom 16.1.2013, S. 1) auf aus Taiwan und Thailand versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans oder Thailands angemeldet oder nicht, ausgeweitet,
mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1371/2013 des Rates (ABl. L 346 vom 20.12.2013, S. 20) auf aus Indien und Indonesien versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Indiens oder Indonesiens angemeldet oder nicht, ausgeweitet, und
mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 976/2014 der Kommission (ABl. L 274 vom 16.9.2014, S. 13) auf Einfuhren bestimmter geringfügig veränderter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern, auch mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet
wurde.
Von der Überprüfung betroffen sind offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben. Derartige Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 7019 51 00 und ex 7019 59 00 (TARIC-Codes 7019 51 00 19 und 7019 59 00 19) eingereiht.
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen bei der EU-Kommission einzureichen.
Anschrift der Kommission:
Europäische Kommission - Generaldirektion Handel - Direktion H
Büro: CHAR 04/039
BELGIQUE/ BELGIËE
Mail-Anschriften:
Dumpingaspekte: TRADE-OPEN-MESH-R648-DUMPING@ec.europa.eu
Schädigungsaspekte: TRADE-OPEN-MESH-R648-INJURY@ec.europa.eu
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 288 vom 9.8.2016, S. 3.