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18.02.2015
Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Rohrstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung unter anderem in der Republik Korea; ABl. C 58 vom 18.2.2015, S. 9.
Anmerkung:
Auf Antrag von TK Corporation, einem ausführenden Hersteller in der Republik Korea, hat die Kommission eine teilweise Interimsüberprüfung der derzeit auf die Einfuhr von bestimmten Rohrstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung u.a. in Korea (Rep.) geltenden Antidumpingmaßnahmen eingeleitet. Die Überprüfung beschränkt sich auf die Untersuchung des Dumpingtatbestands in Bezug auf den Antragsteller.
Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1283/2014 der Kommission (ABl. L 347 vom 3.12.2014, S. 17) eingeführt wurde.
Gegenstand der Überprüfung sind Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nicht rostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken, mit Ursprung unter anderem in der Republik Korea. Die betroffene Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 7307 93 11, ex 7307 93 19 und ex 7307 99 80 eingereiht.
Nach Angaben des Antragstellers haben sich die Umstände seit der Untersuchung, bei der die Höhe der derzeitigen Maßnahmen festgelegt worden sei, dauerhaft geändert, da sie sich sowohl auf Änderungen bei der Struktur des koreanischen Inlandsmarktes als auch auf Änderungen bei den Ausfuhrverkäufen von TK Corporation in die Union bezögen. Ferner verweist TK Corporation darauf, dass sich im Zuge einer erheblichen Ausweitung seiner Produktionskapazität seine Kosten- und Organisationsstruktur geändert habe.
Darüber hinaus legte TK Corporation Anscheinsbeweise dafür vor, dass die Aufrechterhaltung der Maßnahmen in ihrer gegenwärtigen Höhe zur Beseitigung der schädigenden Auswirkungen des Dumpings nicht mehr erforderlich ist. Ein Vergleich seiner eigenen Inlandspreise mit den Preisen seiner Ausfuhren an Abnehmer in der Union deute darauf hin, dass die Dumpingspanne niedriger als der geltende Zoll sei.
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen bei der EU-Kommission einzureichen.
Anschrift der Kommission:
Europäische Kommission - Generaldirektion Handel - Direktion H
Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
E-Mail: TRADE-TPF-TKC@ec.europa.eu