Dieser Inhalt ist relevant für:
EU / Südkorea / MalaysiaZoll
EU Customs & Trade News EU
03.12.2014
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1283/2014 der Kommission vom 2. Dezember 2014 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Rohrstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Republik Korea und Malaysia im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates; ABl. L 347 vom 3.12.2014, S. 17.
Anmerkung:
Nach Abschluss der im Oktober 2013 eingeleiteten Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahme hinsichtlich bestimmter Rohrstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Republik Korea und Malaysia (Einleitungsbekanntmachung – ABl. C 299 vom 15.10.2013, S. 4) wird mit Wirkung vom 4.12.2014 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nicht rostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken mit Ursprung in den beiden genannten Ländern eingeführt.
Die von der Maßnahme betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 7307 93 11, ex 7307 93 19 und ex 7307 99 80 (TARIC-Codes 7307 93 11 91, 7307 93 11 93, 7307 93 11 94, 7307 93 11 95, 7307 93 11 99, 7307 93 19 91, 7307 93 19 93, 7307 93 19 94, 7307 93 19 95, 7307 93 19 99, 7307 99 80 92, 7307 99 80 93, 7307 99 80 94, 7307 99 80 95 und 7307 99 80 98) eingereiht.
Für die betroffenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Land | Unternehmen | Zollsatz (%) | TARIC-Zusatzcodes |
Malaysia | Anggerik Laksana Sdn Bhd, Selangor Darul Ehsan | 59,2 | A324 |
Pantech Steel Industries Sdn Bhd | 49,9 | A961 | |
Alle übrigen Unternehmen | 75,0 | A999 | |
Korea (Rep.) | Alle Unternehmen | 44,0 | — |
Hinsichtlich der Höhe der Antidumpingzollsätze hat sich gegenüber der bisherigen Regelung (zuletzt Verordnung (EU) Nr. 363/2010 des Rates (ABl. L 107 vom 29.4.2010, S. 1)) keine Änderung ergeben.