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10.04.2014
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 360/2014 der Kommission vom 9. April 2014 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Russland nach einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates; ABl. L 107 vom 10.4.2014, S. 13.
Anmerkung:
Nach Abschluss der am 28. Februar 2013 eingeleiteten Auslaufüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 58 vom 28.2.2013, S. 15) wird mit Wirkung vom 11.04.2014 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Russland eingeführt. Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 7202 21 00, 7202 29 10 und 7202 29 90 eingereiht.
Für die betroffenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Land | Unternehmen | Antidumpingzoll (%) | TARIC-Zusatzcode |
VR China | Erdos Xijin Kuangye Co. Ltd., Qipanjing Industry Park | 15,6 | A829 |
Lanzhou Good Land Ferroalloy Factory Co., Ltd., Xicha Villa | 29,0 | A830 | |
Alle übrigen Unternehmen | 31,2 | A999 | |
Russland | Bratsk Ferroalloy Plant, Bratsk | 17,8 | A835 |
Alle übrigen Unternehmen | 22,7 | A999 |
Die Anwendung der für die genannten Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die den Vorgaben im Anhang entspricht. Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, so findet der für „alle übrigen Unternehmen“ geltende Zollsatz Anwendung.
Die Auslaufüberprüfung bezog sich auf die 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 172/2008 (ABl. L 55 vom 28.2.2008, S. 6) eingeführte endgültige Antidumpingmaßnahme auf die Einfuhren von Ferrosilicium („FeSi“) mit Ursprung u.a. in der Volksrepublik China und in Russland. Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde von Euroalliages im Namen von Herstellern, auf die mehr als 25 % der Gesamtproduktion von FeSi in der Union entfielen, eingereicht. Veränderungen hinsichtlich der Höhe des Antidumpingzolls haben sich durch die Auslaufüberprüfung nicht ergeben.