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30.11.2015
Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren hochfester Garne aus Polyestern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 397 vom 28.11.2015, S. 10.
Anmerkung:
Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der gegenüber den Einfuhren hochfester Garne aus Polyestern mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. C 77 vom 5.3.2015, S. 9) bestehenden Antidumpingmaßnahme, erhielt die Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung. Der begründete Antrag wurde vom Dachverband der europäischen Chemiefaserindustrie (European Man-made Fibres Association — CIRFS) im Namen von Herstellern, auf die mehr als 25 % der EU-Gesamtproduktion hochfester Garne aus Polyestern entfallen, eingereicht.
Bei der derzeit geltenden Maßnahme handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1105/2010 des Rates (ABl. L 315 vom 1.12.2010, S. 1) eingeführt wurde.
Gegenstand dieser Überprüfung sind hochfeste Garne aus Polyestern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetischer Monofile von weniger als 67 dtex, mit Ursprung in der Volksrepublik China. Die betroffenen Ware wird derzeit unter den KN-Code 5402 20 00 eingereiht.
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen bei der EU-Kommission einzureichen.
Anschrift der Kommission:
Europäische Kommission - Generaldirektion Handel - Direktion H
Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
E-Mail:
TRADE-HTY-R627-DUMPING@ec.europa.eu
TRADE-HTY-R627-INJURY@ec.europa.eu