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Zoll
EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
24.11.2020
Auf Einfuhren von kaltgewalzten Flachstahlerzeugnissen mit Ursprung in China und Russland bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/1328 eingeführt wurden.
Diese Maßnahmen treten am 5. August 2021 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Unionshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden.
Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen.
Quelle:
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 389 vom 16. November 2020, S. 4.