Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping – Kalziumsilizium mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingzölle ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die EU-Kommission führt mit Wirkung vom 25. März 2022 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kalziumsilizium mit Ursprung in China ein. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7202 99 80 und ex 2850 00 60 (TARIC-Codes 7202 99 80 30 und 2850 00 60 91).

Antidumpingzölle

Endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Endgültiger Antidumpingzoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Ningxia Ketong New Material Technology Co. Ltd., Industriezone Hongguozi, Bezirk Huinong, Stadt Shizuishan, Provinz Ningxia

31,5 

C721

Ningxia Shun Tai Smelting Co., Ltd., Industriepark Zhongwei, Stadt Zhongwei, Provinz Ningxia

42,7 

C722

Shaanxi Shenghua Metallurgy-Chemical Co. Ltd., Öko-Industriepark Yangxian, Stadt Hanzhong, Provinz Shaanxi

32,8 

C723

Alle übrigen Unternehmen

50,7 

C999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2022/468

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und folgenden Wortlaut hat:

„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 50,7 Prozent Anwendung.

Sicherheitsleistungen werden einbehalten

Im Oktober 2021 hatte die Kommission vorläufige Antidumpingzölle eingeführt. Die zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben.

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2022/468; ABl. L 96 vom 24. Oktober 2022, S. 9.

Vorherige Verfahrensschritte

Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen

Im Oktober 2021 hatte die Kommission vorläufige Antidumpingmaßnahmen eingeführt. Die Überführung der betroffenen Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2021/1811; ABl. L 366 vom 15. Oktober 2021, S. 17.

Einleitung einer Antidumpinguntersuchung 

Die Europäische Kommission leitete die Antidumpinguntersuchung im Februar 2021 ein.

Quelle: Bekanntmachung; ABl. C 58 vom 18. Februar 2021, S. 60.

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.