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Einleitung einer Auslaufüberprüfung.
17.06.2020
Auf Einfuhren von PSC-Drähten mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/865 eingeführt wurden.
Die Europäische Kommission hatte im September 2019 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 6. Juni 2020 bekannt gegeben.
Daraufhin erhielt sie einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung. Der Antrag wurde von European Stress Information Service im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mehr als 25 Prozent der gesamten Unionsproduktion entfallen.
Die Überprüfung betrifft nicht überzogenen Draht aus nicht legiertem Stahl, überzogenen oder verzinkten Draht aus nicht legiertem Stahl sowie Litzen aus nicht legiertem Stahl (auch überzogen) aus höchstens 18 Einzeldrähten mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr und einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm.
Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7217 10 90, ex 7217 20 90, ex 7312 10 61, ex 7312 10 65 und ex 7312 10 69.
Von den geltenden Maßnahmen ausgenommen und nicht Gegenstand dieser Untersuchung sind galvanisierte (aber nicht mit anderem Material zusätzlich beschichtete) Litzen aus sieben Einzeldrähten, bei denen die Querschnittsabmessung des Kerndrahtes identisch oder weniger als 3 Prozent größer ist als die Querschnittsabmessung jedes der 6 anderen Drähte.
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (4. Juni 2020) bei der Europäischen Kommission einzureichen.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Vor- und Nachspanndrähte und -Litzen aus nicht legiertem Stahl (PSC-Drähte und -Litzen) mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 185 vom 4. Juni 2020, S. 5.