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Wiedereinführung von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf die Einfuhren von Jindal Saw Limited.
24.04.2020
Die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) mit Ursprung in Indien unterliegen einem Antidumpingzoll sowie einem Ausgleichszoll, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/388 (Antidumping) sowie Durchführungsverordnung (EU) 2016/387 (Antisubvention) eingeführt wurden (siehe hierzu unsere Meldung vom 18. März 2016).
Der ausführende Hersteller Jindal Saw Limited und sein verbundener Einführer Jindal Saw Italia SpA klagten gegen die beiden Durchführungsverordnungen. Als Konsequenz aus dem Urteil wurden zunächst weder Antidumping- noch Ausgleichszölle erhoben. Im Anschluss hat die Europäische Kommission die Untersuchung zu beiden Maßnahmen wiederaufgenommen.
Diese Untersuchung ist nun abgeschlossen. Es werden erneut Antidumping- bzw. Ausgleichszölle für Einfuhren des Unternehmens eingeführt.
Die betroffene Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7303 00 10 und ex 7303 00 90.
Es gelten folgende endgültige Antidumping- bzw. Ausgleichszollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Zollsatz | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Jindal Saw Limited | Antidumpingzoll in Höhe von 3 % | C054 |
Jindal Saw Limited | Ausgleichszoll in Höhe von 6 % | C054 |
Die Zölle werden rückwirkend ab 19. März 2016 erhoben. An diesem Tag sind die ursprünglichen Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen in Kraft getreten.
Diese Maßnahmen werden auch auf Einfuhren erhoben, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/1250 zollamtlich erfasst wurden.
Quellen: