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Zollamtliche Erfassung der Einfuhren
24.11.2020
Die Einfuhren von Flacherzeugnissen aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei werden seit 14. November 2020 zollamtlich erfasst.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalbanderzeugnisse („narrow strip“)), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen.
Ausgenommen sind folgende Waren:
Die betroffene Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 10, 7208 52 99, 7208 53 10, 7208 53 90, 7208 54 00, 7211 13 00, 7211 14 00, 7211 19 00, ex 7225 19 10, 7225 30 90, ex 7225 40 60, 7225 40 90, ex 7226 19 10, 7226 91 91 und 7226 91 99
Die Dauer der zollamtlichen Erfassung beträgt neun Monate.
Interessierte Partien können innerhalb von 21 Tagen schriftlich Stellung nehmen oder eine Anhörung beantragen.
Hintergrund der Maßnahme sind ein laufendes Antidumpingverfahren, das im Mai 2020 eingeleitet wurde. Mit der zollamtlichen Überwachung wird die Möglichkeit geschaffen, rückwirkend Antidumpingzölle erheben zu können, falls als Ergebnis der Untersuchungen Antidumpingmaßnahmen eingeführt werden.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1686 der Kommission vom 12. November 2020 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei; ABl. L 379 vom 13. November 2020, S. 47.