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EU Customs & Trade News EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
12.09.2018
Bonn (GTAI) – Einfuhren von Zuckermais in Körnern mit Ursprung in Thailand unterliegen einem endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Verordnung (EU) Nr. 875/2013, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 307/2014, eingeführt wurde.
Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme (siehe hierzu unsere Meldung vom 2. Januar 2018) erhielt die Europäische Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Überprüfung. Der Antrag wurde von der Association européenne des transformateurs de maïs doux (AETMD) im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von bestimmtem zubereitetem oder haltbar gemachten Zuckermais in Körnern entfallen.
Die Überprüfung betrifft Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, und Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen die Waren der Position 2006, die derzeit unter den KN-Codes ex 2001 90 30 (TARIC-Code 2001 90 30 10) und ex 2005 80 00 (TARIC-Code 2005 80 00 10) eingereiht werden.
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen.
Kontaktadresse
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion H
CHAR 04/039
1040 Brüssel, Belgien
E-Mail-Adressen:
Für Dumpingaspekte: TRADE-R695-SWEETCORN-DUMPING@ec.europa.eu
Für Schädigungsaspekte: TRADE-R695-SWEETCORN-INJURY@ec.europa.eu
Quelle: Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmtem zubereitetem oder haltbar gemachtem Zuckermais in Körnern mit Ursprung im Königreich Thailand; ABl. C 322vom 12. September 2018, S. 4.