Mehr zu:
EU / ChinaZollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Zoll
EU Customs & Trade News EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
02.01.2018
Bonn (GTAI) – Die Europäische Kommission leitet auf Antrag des Europäischen Fahrradherstellerverbands (European Bicycle Manufacturers Association — EBMA) ein Antisubventionsverfahren ein. Der Antrag wird im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Elektrofahrrädern entfallen.
Gegenstand der Untersuchung sind Fahrräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor. Die zu untersuchende Ware wird derzeit unter den KN-Codes 8711 60 10 und ex 8711 60 90 (TARIC-Code 8711 60 90 10) eingereiht.
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich bei der EU-Kommission einzureichen. Die Frist hierfür beträgt je nach Aspekt 15 bis 37 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt. Genaueres kann der Bekanntmachung entnommen werden. Die Europäische Kommission bevorzugt, die Unterlagen per E-Mail zu erhalten.
Kontaktadresse:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion H
Büro CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
E-Mail-Adressen:
Für Dumpingaspekte: TRADE-AS646-EBIKES-SUBSIDY@ec.europa.eu
Für Schädigungsaspekte: TRADE-AS646-EBIKES-INJURY@ec.europa.eu
Gemäß Art. 11 Abs. 9 der Grundverordnung muss die Untersuchung innerhalb von 13 Monaten abgeschlossen sein. Vorläufige Maßnahmen können innerhalb von neun Monaten nach Einleitung der Untersuchung eingeführt werden.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China; (2017/C 440/11); ABl. C 440 vom 21. Dezember 2017, S. 22.