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14.08.2015
Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Europäischem Wolfsbarsch und von Goldbrasse mit Ursprung in der Türkei; ABl. C 266 vom 14.8.2015, S. 4.
Anmerkung:
Auf Antrag von APROMAR Asociación Empresarial de Productores de Cultivos Marinos, im Namen von Herstellern, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Europäischem Wolfsbarsch und von Goldbrasse entfallen, hat die Kommission ein Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren dieser Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei eingeleitet.
Gegenstand der Untersuchung sind Europäischer Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) und Goldbrasse (Sparus aurata), frisch, gekühlt oder gefroren:
als ganzer Fisch (mit Kopf), auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, auch geschuppt, oder
ohne Kopf, auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, auch geschuppt, oder
in Form von Filets
mit Ursprung in der Türkei.
Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 0302 84 10, 0302 85 30, 0303 84 10, 0303 89 55, ex 0304 49 90 (TARIC-Codes 0304 49 90 50 und 0304 49 90 70) und ex 0304 89 90 (TARIC-Codes 0304 89 90 40 und 0304 89 90 60) eingereiht.
Aus den vom Antragsteller vorgelegten Anscheinsbeweisen geht hervor, dass die Hersteller der zu untersuchenden Ware in der Türkei von zahlreichen Subventionen durch die türkische Regierung profitierten.
Die Subventionen umfassen u. a.:
direkter Transfer von Geldern, z. B. direkte Subventionen, die Züchtern von Wolfsbarsch und Goldbrasse gewährt wurden, direkte Subventionen für die Produktion von Wolfsbarsch und Goldbrasse nach ökologischen Verfahren, zinsverbilligte Investitionskredite und Betriebskredite der Ziraat-Bank, zinsverbilligte Investitionskredite und Betriebskredite von Agrarkreditgenossenschaften, Agrarversicherungspool und unterstützte Prämiensätze, Zinsstützungen, Zuteilung von Land
Verzicht der Regierung auf normalerweise zu entrichtende Abgaben oder Nichterhebung dieser Abgaben, z. B. Befreiung von Zöllen, MwSt.-Befreiung, Steuersenkung, Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeberanteil), einkommensteuerliche Förderung, Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitnehmeranteil).
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen bei der EU-Kommission einzureichen.
Anschrift der Kommission:
Europäische Kommission - Generaldirektion Handel - Direktion H
Büro: CHAR 04/039
1040 Brüssel
BELGIQUE/ BELGIË
E-Mail in Bezug auf SUBVENTIONIERUNG: trade-AS-seabass-seabream@ec.europa.eu
E-Mail in Bezug auf SCHÄDIGUNG: trade-AS-seabass-seabream-injury@ec.europa.eu