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24.07.2015
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1206 der Kommission vom 23. Juli 2015 zur Einstellung des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1331/2014 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan; ABl. L 196 vom 24.7.2015, S. 4.
Anmerkung:
Das am 14. August 2014 eingeleitete Antisubventionsverfahren (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 267 vom 14.8.2014, S. 17) betreffend die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der VR China wird mit Wirkung vom 25.7.2015 eingestellt. Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1331/2014 (ABl. L 359 vom 16.12.2014, S. 90) angeordnete zollamtliche Erfassung der Einfuhren wird eingestellt. Die genannte Verordnung wird aufgehoben.
Das Antisubventionsverfahren wurde seinerzeit auf Antrag von Eurofer im Namen von Herstellern, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl entfallen, eingereicht.
Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 11. Mai 2015 an die Kommission seinen Antrag förmlich zurückgezogen. Da außerdem bei der bisherigen Untersuchung keine Gründe dafür oder Hinweise darauf gefunden wurden, dass eine Einstellung dem Interesse der Union zuwiderlaufen würde, wird das Verfahren eingestellt.