Mehr zu:
EU / IndienZollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Zoll
EU Customs & Trade News EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
10.07.2017
Die EU-Kommission hat zwei teilweise Interimsüberprüfungen der Ausgleichsmaßnahmen betreffend die Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Indien eingeleitet.
Eine Überprüfung erfolgt auf Antrag von Reliance Industries Limited, einem ausführenden Hersteller in Indien. Diese beschränkt sich auf die Untersuchung des Subventionstatbestands in Bezug auf den Antragsteller. Der Antragsteller hat Anscheinsbeweise dafür vorgelegt, dass sich die Umstände in Bezug auf die Subventionierung, die zur Einführung der Maßnahmen geführt hatten, in seinem Fall wesentlich und dauerhaft geändert haben. Er legte ausreichende Beweise dafür vor, dass die Höhe seiner Subventionierung deutlich unter den derzeit für ihn geltenden Zollsatz gesunken ist.
Die zweite Überprüfung erfolgt von Amts wegen und beschränkt sich auf die Untersuchung der Subventionierung für Dhunseri Petrochem Limited („DPL“) und seine verbundenen Unternehmen in Indien.
Hintergrund ist die Umfirmierung von DPL. DPL beantragte bei der Kommission die Umfirmierung in der Verordnung zur Einführung der geltenden Maßnahmen. Aus diesem Antrag schloss die Kommission, dass sich die Umstände bezüglich der Subventionierung von DPL und seiner verbundenen Unternehmen erheblich und dauerhaft geändert haben, sodass die bestehenden Maßnahmen überprüft werden sollten.
Gegenstand der Überprüfung in beiden Fällen ist Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gemäß ISO-Norm 1628-5 mit Ursprung in Indien, das derzeit unter dem KN-Code 3907 61 00 eingereiht wird.
Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Ausgleichszoll, der mit der Verordnung (EU) Nr. 461/2013 des Rates (ABl. L 137 vom 23.5.2013, S. 1), geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1350 der Kommission (ABl. L 208 vom 5.8.2015, S. 10), eingeführt wurde.
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in den Bekanntmachungen angegebenen Fristen bei der EU-Kommission einzureichen:
Europäische Kommission - Generaldirektion Handel - Direktion H
Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
Belgique/Belgie
E-Mail:
TRADE-R663-PET-RIL@ec.europa.eu (Reliance Industries Limited)
TRADE-R664-PET-DPL@ec.europa.eu (Überprüfung von Amts wegen)
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen betreffend die Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Indien; ABl. C 216 vom 6.7.2017, S. 26.
Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen betreffend die Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Indien; ABl. C 216 vom 6.7.2017, S. 30.