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Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung
11.02.2021
Die EU-Kommission leitet auf Antrag des ausführenden Herstellers Selina Balik Isleme Tesis Ithalat Ihracat ve Ticaret Anonim Sirketi eine teilweise Interimsprüfung ein. Der Antrag beschränkt sich auf die Untersuchung des Subventionstatbestands in Bezug auf den Antragsteller.
Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Ausgleichszoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/309 der Kommission eingeführt wurde.
Die Überprüfung betrifft Regenbogenforellen (Oncorhynchus mykiss)
mit Ursprung in der Türkei, die derzeit unter den KN-Codes ex 0301 91 90, ex 0302 11 80, ex 0303 14 90, ex 0304 42 90, ex 0304 82 90 und ex 0305 43 00 eingereiht werden.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung bei der EU-Kommission einzureichen (Kontaktdaten siehe Punkt 5.7 der Bekanntmachung).
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen betreffend die Einfuhren bestimmter Regenbogenforellen mit Ursprung in der Republik Türkei; ABl. C. 40 vom 5. Februar 2021, S. 12.