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25.06.2015
Verordnung (EU) 2015/982 des Rates vom 23. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren; ABl. L 159 vom 25.6.2015, S. 5.
Anmerkung:
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 201) wurden die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren ausgesetzt, deren Herstellung gegenwärtig in der Union nicht oder nur in unzureichender Menge gewährleistet werden kann, so dass der Bedarf der diese Ware verwendenden Wirtschaftszweige nicht gedeckt werden kann. Angesichts des vorübergehenden Charakters der Maßnahme werden die Aussetzungen systematisch überprüft.
Aus der bisherigen Überprüfung ergibt sich u.a., dass zum 1.7.2015 für weitere 111 Waren, die derzeit nicht in Anhang I der Verordnung 1387/2013 aufgeführt sind, die Zollsätze vollständig ausgesetzt werden. 15 Waren, für die die Zölle bisher ausgesetzt waren, werden aus der Liste gestrichen. Bei 27 in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 aufgeführten Waren wird die Warenbezeichnung geändert, um technischen Entwicklungen der Waren oder der Marktentwicklung Rechnung zu tragen bzw. sprachliche Anpassungen vorzunehmen. Nach weiterer Prüfung der Produktspezifikationen werden darüber hinaus die KN-Codes für zwei weitere Waren geändert.
Die geänderten Einträge sind im neugefassten Anhang I mit einem Asterisk gekennzeichnet.
Außerdem wird klargestellt, dass Gemische, Zubereitungen oder aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Waren, die Erzeugnisse enthalten, die autonomen Zollkontingenten unterliegen, nicht unter den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 fallen.
Die geänderte Verordnung tritt am 25.6.2015 in Kraft. Sie gilt ab 1. Juli 2015. Für Waren nachstehender TARIC-Codes gelten die Zollaussetzung ab dem angegebenen Zeitpunkt:
TARIC-Code 2930 90 99 21 ab dem 1. Januar 2014
TARIC-Code 8507 60 00 87 ab dem 1. Juli 2014
TARIC-Code 8409 99 00 30, 8411 99 00 60 und 8411 99 00 70 ab dem 1. Januar 2015.