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Brexit: Aufteilung der Zollkontingente

Grundlage für die Aufteilung der Kontingente zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind die bisherigen Handelsströme.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gelten neue Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Produkte, Fischerei- und Industrieerzeugnisse.

Die EU verhandelt mit insgesamt 21 Handelspartnern über die Aufteilung der länderspezifischen Kontingente. Im März erzielte die EU eine Einigung mit den USA. Auch mit Argentinien, Australien, Norwegen, Pakistan, Thailand sowie Indonesien sind die Verhandlungen mittlerweile abgeschlossen. Eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sowie die Mitteilung über das Inkrafttreten stehen zum Teil aber noch aus.

Neben den länderspezifischen Kontingenten gibt es auch allgemeine Kontingente für Drittstaaten. Die Kommission stellt eine Übersicht über die Aufteilung der Kontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse post-Brexit zur Verfügung.  

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