Dieser Inhalt ist relevant für:
EU / Tansania / Eswatini / Südafrika / Simbabwe / Seychellen / Sambia / Namibia / Mosambik / Mauritius / Malawi / Madagaskar / Lesotho / Kongo, Demokratische Republik / Botsuana / AngolaZoll
EU Customs & Trade News EU
07.10.2016
Bonn (gtai) – Im Amtsblatt der EU vom 16.9.2016 wurde der Ratsbeschluss zur Unterzeichnung und vorläufigen Anwendung des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens sowie der endgültige Abkommenstext veröffentlicht.
Das Abkommen wurde bereits am 10.6.2016 in Kasane, Botsuana von der EU und den SADC-Staaten Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland unterzeichnet (siehe unsere Meldung vom 13.6.2016).
Nach Informationen aus der Abkommensdatenbank des Europäischen Rates wird das Abkommen von Botsuana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swasiland ab 10.10.2016 vorläufig angewendet. Die vorläufige Anwendung durch EU und Mosambik ist noch offen.
Quelle:
Beschluss (EU) 2016/1623 des Rates vom 1. Juni 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits; ABl. L 250 vom 16.9.2016, S. 1.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits; ABl. L 250 vom 16.9.2016, S. 3.