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02.06.2015
Bonn (gtai) - Nach entsprechender Abstimmung in dem mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits eingesetzten Stabilitäts- und Assoziationsrat wird Protokolls Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen ab 1.5.2015 durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist, ersetzt.
Die EU und die Republik Albanien haben das Übereinkommen am 15. Juni 2011 bzw. am 27. Juni 2011 unterzeichnet. Nach Hinterlegung der Annahmeurkunden beim Verwahrer des Übereinkommens trat das Übereinkommen am 1. Mai 2012 sowohl für die Union als auch für Albanien in Kraft.
Durch das Übereinkommen wurden die Teilnehmer des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses in die Ursprungskumulierungszone Pan-Europa-Mittelmeer einbezogen.
Die Anwendung des neuen Ursprungsprotokolls zwischen EU und Albanien ab 1.5.2015 wurde noch nicht in der Matrix zur diagonalen Ursprungskumulierung (letzte Veröffentlichung - ABl. C 22 vom 23.1.2015, S. 3) berücksichtigt.
Quelle:
Beschluss Nr. 1 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Albanien vom 11. Mai 2015 zur Ersetzung des Protokolls Nr. 4 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2015/821]; ABl. L 129 vom 27.5.2015, S. 50.