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02.06.2015
Bonn (gtai) - Nach entsprechender Abstimmung in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss wird Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen ab 12.5.2015 durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist, ersetzt.
Die EU und das Königreich Dänemark für die Färöer haben das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet. Nach Hinterlegung der Annahmeurkunden beim Verwahrer des Übereinkommens trat das Übereinkommen am 1. Mai 2012 für die EU und am 1. November 2013 für die Färöer in Kraft.
Die Anwendung des neuen Ursprungsprotokolls zwischen EU und den Färöer ab 12.5.2015 wurde noch nicht in der am 23.1.2015 veröffentlichten Matrix zur diagonalen Ursprungskumulierung (ABl. C 22 vom 23.1.2015, S. 3) berücksichtigt.
Quelle:
Beschluss Nr. 1 des Gemischten Ausschusses EU/Dänemark-Färöer vom 12. Mai 2015 zur Ersetzung des Protokolls Nr. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2015/844]; ABl. L 134 vom 30.5.2015, S. 29.