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Aktualisierung der Personenliste
09.12.2020
Die Anhänge III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 enthalten Listen der staatlichen Organe, Unternehmen, Einrichtungen, natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen der ehemaligen Regierung des Irak, deren Mittel und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind.
Diese Listen werden geändert: Elf Einträge werden gestrichen. Hintergrund ist ein Beschluss des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/2003 der Kommission vom 7. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak; ABl. L 412 vom 8. Dezember 2020, S. 29.