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17.02.2015
Verordnung (EU) 2015/229 des Rates vom 12. Februar 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran; ABl. L 39 vom 14.2.2015, S. 1.
Anmerkung:
Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2015/236 des Rates, soweit es die Verlängerung der Ausnahmeregelung betrifft, in Unionsrecht.
Die Änderung ist am 15.2.2015 in Kraft getreten.
Durchführungsverordnung (EU) 2015/230 des Rates vom 12. Februar 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran; ABl. L 39 vom 14.2.2015, S. 3.
Anmerkung:
Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2015/236 des Rates, soweit es die die Wiederaufnahme von Gholam Golparvar sowie der National Iranien Tanker Company in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, betrifft, in Unionsrecht.
Die Änderung ist am 14.2.2015 in Kraft getreten.
Beschluss (GASP) 2015/236 des Rates vom 12. Februar 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran; ABl. L 39 vom 14.2.2015, S. 18.
Anmerkung:
Verlängerung der in dem Beschluss 2010/413/GASP vorgesehenen Ausnahmeregelung. Danach gelten die vorgesehenen Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten nicht für Handlungen und Transaktionen, die in Bezug auf die in Anhang II jenes Beschlusses aufgeführten Einrichtungen ausgeführt werden, soweit dies zur Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen bis zum 30. Juni 2015 (bisher: 31. Dezember 2014) notwendig ist.
Außerdem werden Gholam Golparvar und die National Iranian Tanker Company auf der Grundlage einer neuen Begründung wieder in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Die bisherigen Entscheidungen des Rates zur Aufnahme von Gholam Golparvar sowie der National Iranien Tanker Company in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, waren durch das Gericht der Europäischen Union für nicht erklärt worden (Urteil vom 12. Dezember 2013 in der Rechtssache T-58/12; Urteil vom 3. Juli 2014 in der Rechtssache T-565/12).
Der Beschluss ist am 14.2.2015 in Kraft getreten
Mitteilung für die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran unterliegen; ABl. C 55 vom 14.2.2015, S. 2.