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EU/Libanon - Restriktive Maßnahmen

EU schafft Rechtsrahmen für Sanktionen gegenüber Libanon

Angesichts der politischen Lage im Libanon hat die Europäische Union (EU) einen Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen geschaffen.  Es besteht die Möglichkeit, Einreisebeschränkungen in die EU gegenüber einzelnen Personen zu veranlassen sowie die Finanzmittel von Personen und Organisationen einzufrieren. Zudem besteht ein Verbot, den gelisteten Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Sanktionen können sich gegen Personen und Einrichtungen richten, die demokratische politische Prozesse behindern oder untergraben, Pläne zur Verbesserung der verantwortungsvollen Staatsführung verhindern oder finanzielles Fehlverhalten in Bezug auf öffentliche Gelder an den Tag

Bisher wurden noch keine Personen und Organisationen benannt.

Quellen:

  • Pressemitteilung des Rats vom 30. Juli 2021
  • Verordnung (EU) 2021/1275 des Rates vom 30. Juli 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon; ABl. L 277I vom 2. August 2021, S. 1;
  • Beschluss (GASP) 2021/1277 des Rates vom 30. Juli 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon; ABl. L 277I vom 2. August 2021, S. 16.
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