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Verlängerung der Sanktionen und Aktualisierung der Personenliste
14.08.2020
Die Anhänge II, III, V und VI des Beschlusses (GASP) 2016/849 enthalten Listen mit Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Diese Listen werden regelmäßig überprüft. Die restriktiven Maßnahmen werden für ein weiteres Jahr aufrecht erhalten und die Angaben zu einigen Personen werden aktualisiert.
Quellen: