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EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Maßnahmen
27.12.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU verlängert die Sanktionen gegenüber Syrien bis zum 1. Juni 2024. Die Sanktionen bestehen seit 2011 und werden seitdem stetig verlängert. Sie umfassen Reisebeschränkungen sowie Finanzsanktionen gegenüber Personen, die für Repression gegen die Bevölkerung verantwortlich sind.
Quelle und weitere Informationen:
- Beschluss (GASP) 2023/2876 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; ABl. L vom 19. Dezember 2023.
- Übersicht über die Sanktionen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle