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28.10.2016
Bonn (GTAI) – Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Rechtsgrundlage der KN ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht.
Die ab 1.1.2017 gültige Fassung des Anhangs I wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 im Amtsblatt L 294 veröffentlicht.
Die neue Kombinierte berücksichtigt u.a. die jüngsten Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems im Anhang des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS 2017) und die Änderungen infolge des Übereinkommens in Form einer Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA). Des Weiteren ist es außerdem notwendig, die KN zu ändern, um beispielsweise veränderte Anforderungen in Bezug auf Statistiken und Handelspolitik, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen und die Notwendigkeit einer Angleichung oder Präzisierung des Wortlauts oder die Änderungen von Verweisen im Anschluss an das Inkrafttreten des Zollkodex der Union zu berücksichtigen.
Das Statistische Bundesamt (StaBua) veröffentlicht erfahrungsgemäß im Zusammenhang mit der Neufassung des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik eine Aufstellung der im neuen Jahr eintretenden Änderungen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese in Kürze auf der entsprechenden Internetseite des StaBua zum kostenlosen Download bereit steht.