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Die Änderungen betreffen die KN-Unterpositionen 8543 70 90 sowie 9506 69 90
31.03.2021
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden an zwei Stellen geändert:
KN-Unterposition 8543 70 90 „andere“, S. 369:
Der zweite Absatz wird gestrichen
KN-Unterposition 9506 69 90 „andere“, S. 416:
Der zweite und dritte Absatz wird gestrichen. Folgender Absatz wird stattdessen eingefügt:
„Nicht zu dieser Unterposition gehören jedoch sogenannte Antistress-Bälle, die ballförmig sind und unterschiedlich verziert sein können. Sie werden normalerweise aus Kunststoff oder Kautschuk hergestellt und sollen wiederholt in der Hand geknetet werden, um Stress abzubauen. Die „Antistress-Bälle“ und ähnliche „Antistress-Artikel“ unterschiedlicher Form und Gestaltung werden in die Position 9503 eingereiht.“
Quelle:
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 104I vom 26. März 2021, S. 1.