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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur – Änderungen der Erläuterungen

Die Erläuterungen werden an mehreren Stellen geändert.

Die Änderungen betreffen folgende Unterpositionen:

Unterposition 8714 94 20 „Bremsen“

 Folgender Wortlaut wird eingefügt:

„Diese Art von Bremsen sind in die Nabe integriert.“

sowie

„Hierher gehören auch ‚andere Bremsen‘, die nicht in die Nabe integriert sind, wie beispielsweise Felgenbremsen (Seitenzugbremsen, Cantilever-Bremsen, U-Bremsen (U-Brakes), V-Bremsen (V-Brakes) usw.), Scheibenbremsen oder sogenannte ‚Rollenbremsen‘, eine besondere Art von Trommelbremse, die für die Anbringung an der Radnabe bestimmt ist).“

Unterposition 6307 90 „Spinnstoffwaren, konfektioniert, […]“

Die Änderungen konkretisieren die Einreihung von Körben oder Höhlen für Tiere.

Beispiele für Waren dieser Position.

Quelle:
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 466I vom 18. November, S. 1ff.   

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