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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur – Elastikband zum Gelenkschutz beim Sport

Neue Einreihungsentscheidung

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1369 der Kommission vom 6. August 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 294 vom 17. August 2021, S. 8.

Anmerkung:

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Band aus elastischem Gewebe mit einer Breite von etwa 5 cm, einseitig mit Klebematerial aus synthetischem Kautschuk überzogen und mit einem Quadratmetergewicht von 1.500g oder weniger.

Das Band ist, aufgerollt auf ein Stützrohr, in Kartons mit 16 oder 24 Rollen mit einem Durchmesser von jeweils etwa 7,5 cm aufgemacht. Auf der Verpackung ist nicht angegeben, dass die Bänder für medizinische Zwecke bestimmt sind.

Das Band dient dem Schutz der Gelenke bei sportlichen Aktivitäten.“

Die Durchführungsverordnung enthält ein Beispielbild.

Die Ware ist nicht eindeutig für medizinische Zwecke bestimmt. Sie wird daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht. Die Ware ist als Klebeband mit einer Breite von 20cm oder weniger unter folgendem KN-Code einzureihen:

Einreihung nach 5906 10 00

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