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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur – Elektromobil zur Personenbeförderung

Neue Einreihungsentscheidung

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1367 der Kommission vom 6. August 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 294 vom 17. August 2021, S. 1.

Anmerkung:

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Vierrädriges Fahrzeug mit einem 24 V 800 W-Elektromotor mit Gleichstrom, der mit zwei wiederaufladbaren 12V-Batterien mit einer Kapazität von 45 Amperestunden betrieben wird. Das Fahrzeug ist etwa 65 cm breit, 125 cm lang und 129 cm hoch (gemessen an der Rückenlehne, 85 cm bei eingeklappter Rückenlehne). Sein Gesamtgewicht beträgt etwa 107 kg (108 kg mit Batterien), die Höchstlast etwa 130 kg.

Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf:

  • eine horizontale Plattform, die den vorderen mit dem hinteren Teil verbindet, wobei die Plattform in keiner Weise an die Bedürfnisse des Benutzers angepasst werden kann (z. B. durch Falten oder Neigen),
  • zwei gefederte Achsen, einen Hinterachsantrieb und einen Radstand von 820 mm,
  • eine Steigfähigkeit von 130,
  • einen Wendekreis von 210 cm,
  • zwei Paar aufblasbarer Reifen (die Hinterreifen sind größer als die Vorderreifen),
  • einen konfigurierbaren, höhenverstellbaren drehbaren Sitz mit Halterungen und Armlehnen und einer rutschfesten Fußablage,
  • eine einklappbare Lenksäule mit ovalförmiger Lenkstange,
  • vordere und hintere Leuchten, Fahrtrichtungsanzeiger und Rückspiegel.

Die Lenksäule verfügt auch über ein Armaturenbrett mit einem Schaltkasten, einem Geschwindigkeitsregler, einem Hupenknopf, einem Leerlaufknopf, einem Blinker, einem Lichtschalter, einem Anzeiger des Batterieladezustands und einem Geschwindigkeitsregler.

Außerdem verfügt das Fahrzeug für das Beschleunigen, Abbremsen und Rückwärtsfahren über zwei Hebel, die manuell bedient werden. Die Lenkanlage kann so eingestellt werden, dass sie mit einer Hand betätigt werden kann.

Das Fahrzeug verfügt über ein „intelligentes“ elektromagnetisches Bremssystem mit Energierückgewinnungspotenzial.

Bei voll aufgeladenen Batterien hat das Fahrzeug eine maximale Reichweite von bis zu 45 km und kann eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 15-16 km/h erreichen.

Es kann mit kleinen Antikipp-Rädern an der Rückseite, einem Warenkorb, einem Gehstockhalter usw. ausgestattet sein.

Das Fahrzeug kann zwecks Transport verstaut werden. Es kann auf Straßen, Gehwegen, Fußwegen, Parkwegen, Fahrradwegen und bestimmten Freizeitwegen oder in Fußgängerbereichen (z. B. Einkaufszentren) genutzt werden.“

Die Durchführungsverordnung enthält ein Beispielbild.

Eine Einreihung in Position 8713 als Rollstuhl oder anderes Fahrzeug für Menschen mit Behinderung ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug nicht speziell für die Beförderung dieser Personengruppe bestimmt ist. Die Ware ist als hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmtes Kraftfahrzeug einzureihen:

Einreihung nach 8703 10 18

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