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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur – Neue Version 2023

Die neue Version gilt ab 1. Januar 2023

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2023 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2023.

Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet:

★ kennzeichnet neue Codenummern

■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt

Sie finden die neue Version hier: Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998

Rechtsgrundlage ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht im Zusammenhang mit der Neufassung des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik eine Aufstellung der im neuen Jahr eintretenden Änderungen.

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission vom 20. September 2022 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 282 vom 31. Oktober 2022, S. 1.

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