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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur – Wasserhängematte

Neue Einreihungsentscheidung

Durchführungsverordnung (EU) 2021/957 der Kommission vom 31. Mai 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 211 vom 15. Juni 2021, S. 48.

Anmerkung:

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Ovale Ware mit einer Länge von etwa 180 cm und einer Breite von etwa 95 cm an der breitesten Stelle. Sie besteht aus einem locker gewirkten Spinnstofferzeugnis, das eine netzartige Struktur bildet, die an einem aufblasbaren Kunststoffrohr befestigt ist, das das Spinnstofferzeugnis einrahmt. An einer Seite des Rohrs ist ein aufblasbares Kunststoffkissen befestigt. Das Rohr und das Kissen sind vollständig von einer aus synthetischen Filamenten gewobenen Spinnstoffhülle umgeben.

Die Außenfläche der Ware besteht vollständig aus Spinnstoff, dessen Anteil in Bezug auf das Volumen den Kunststoffanteil überwiegt. Insbesondere die netzartige Struktur, auf der der Nutzer liegt, besteht ausschließlich aus Spinnstoff. In Bezug auf das Gewicht und den Wert überwiegt jedoch der Kunststoff gegenüber dem Spinnstoff.

Zweck der Ware ist es, auf dem Wasser zu schwimmen, ähnlich wie eine Luftmatratze.“

Die Ware ist als „Campingausrüstung“ einzureihen:

Einreihung nach 6306 90 00

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