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EU Customs & Trade News EU Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
24.04.2017
Bonn (GTAI) - Die EU-Kommission prüft derzeit, ob eine geografische Angabe, die in Armenien geschützt ist, im Zusammenhang mit dem neuen Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Armenien andererseits als geografische Angabe in der Europäischen Union zu schützen ist.
Die Prüfung bezieht sich auf das Fischerzeugnis „Sevani Ishkan/Sevan Trout“ (Transkription in lateinische Buchstaben/ Englische Übersetzung). Der in Armenien zu schützenden Namen des Produkts ist der Bekanntmachung zu entnehmen.
Die Kommission fordert daher in einer im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung alle Mitgliedstaaten und Drittländer sowie alle in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, auf, gegebenenfalls mittels einer hinreichend begründeten Erklärung Einspruch gegen einen solchen Schutz einzulegen.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen. Die Einspruchserklärungen sind an folgende E-Mail-Anschrift zu richten: AGRI-A5-GI@ec.europa.eu.
Eine Einspruchserklärung ist nur dann zulässig, wenn sie fristgerecht eingeht und darin hinsichtlich des durch Eintragung zu schützenden Namens die in der Mitteilung gelisteten Nachweise erbracht werden.
Quelle:
Mitteilung der Kommission — Bekanntmachung einer Öffentlichen Konsultation — Geografische Angabe aus Armenien; ABl. C128 vom 22.4.2017, S. 7.