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23.03.2015
Durchführungsverordnung (EU) 2015/480 der Kommission vom 20. März 2015 zur 227. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen; ABl. L 77 vom 21.3.2015, S. 1.
Anmerkung:
Die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden, wird mit Wirkung vom 21.3.2015 aktualisiert.
Grundlage für die Aktualisierung sind Beschlüsse des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 13., 16. und 19. März zur Änderung seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind. Danach werden drei natürliche Personen und eine Organisation in die Liste aufgenommen und vier Personen aus der Liste gestrichen. Außerdem wird ein Listeneintrag geändert.
Mitteilung an Angga Dimas Pershada, Bambang Sukirno, Wiji Joko Santoso und Hilal Ahmar Society Indonesia (HASI), die mit der Verordnung (EU) 2015/480 der Kommission in die Liste nach den Artikeln 2, 3 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, aufgenommen wurden; ABl. C 95 vom 21.3.2015,S: 33.