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28.08.2015
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1473 der Kommission vom 26. August 2015 zur 235. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen; ABl. L 225 vom 28.8.2015, S. 5.
Anmerkung:
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002, der die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen enthält, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden, wird mit Wirkung vom 29.8.2015 aktualisiert.
Hintergrund sind die Beschlüsse des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNSC) vom 17. Und 18. August 2015 , mit denen zwei Einträge in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, geändert und eine Person von der Liste gestrichen wurden.