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EU Customs & Trade News EU Exportkontrolle, übergreifend
11.07.2016
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1113 der Kommission vom 8. Juli 2016 zur 248. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 186 vom 9.7.2016, S. 9.
Anmerkung:
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002, der die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen enthält, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden, wird mit Wirkung vom 10.7.2016 aktualisiert.
Hintergrund ist der Beschluss des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 5. Juli 2016, eine natürliche Person in seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen.