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EU / BangladeschEinfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
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EU Customs & Trade News EU Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
03.07.2018
Bonn (GTAI) - Das Einfuhrverbot von Lebensmitteln, die Betelblätter („Piper betle“) enthalten oder aus diesen bestehen, einschließlich der unter dem KN-Code 1404 90 00 geführten Lebensmittel, aber nicht beschränkt auf diese, mit Ursprung in oder Herkunft aus Bangladesch in die Europäische Union wird bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Grund für die Verlängerung ist, dass der Maßnahmenplan, der im Januar 2018 von Bangladesch vorgelegt wurde, nach wie vor unvollständig ist und keine Garantien vorliegen, dass er wirksam angewandt und durchgesetzt wird. Das Einfuhrverbot besteht seit 2014 und wurde erlassen, nachdem in Lebensmitteln aus Bangladesch, die Betelblätter enthalten oder aus ihnen bestehen, mehrfach Salmonellen festgestellt wurden.
Quelle:
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/935 der Kommission vom 28. Juni 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/88/EU zur vorübergehenden Aussetzung der Einfuhr von Lebensmitteln aus Bangladesch, die Betelblätter („Piper betle“) enthalten oder aus ihnen bestehen, in Bezug auf seine Geltungsdauer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 3997); ABL L 165 vom 2. Juli 2018, S. 40