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EU Customs & Trade News EU
30.06.2015
Bonn (gtai) - Die EU-Kommission hat das Einfuhrverbot von Lebensmitteln, die Betelblätter („Piper betle“) enthalten oder aus diesen bestehen, einschließlich der unter dem KN-Code 1404 90 00 geführten Lebensmittel, aber nicht beschränkt auf diese, mit Ursprung in oder Herkunft aus Bangladesch in die EU über den 30.6.2015 hinaus bis 30.6.2016 verlängert.
Der Maßnahmenplan, der im Mai 2015 von Bangladesch vorgelegt wurde, ist unvollständig, und es liegen keine Garantien dafür vor, dass er wirksam angewandt und durchgesetzt wird. Das im Mai 2013 von Bangladesch eingeführte, selbst auferlegte Ausfuhrverbot für Betelblätter gilt weiterhin. Es hat sich jedoch nicht als in vollem Maße wirksam erwiesen, und seit seinem Erlass wurden über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel 25 Fälle der versuchten Einfuhr von Betelblättern in die Union gemeldet. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die von Bangladesch gegebenen Garantien ausreichen, um die ernsten Gesundheitsrisiken zu beseitigen.Die mit dem Durchführungsbeschluss 2014/88/EU (ABl. L 45 vom 15.2.2014, S. 34)eingeführten Sofortmaßnahmen werden daher aufrechterhalten.
Quelle:
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1028 der Kommission vom 26. Juni 2015 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/88/EU zur vorübergehenden Aussetzung der Einfuhr von Lebensmitteln aus Bangladesch, die Betelblätter („Piper betle“) enthalten oder aus ihnen bestehen, in Bezug auf seine Geltungsdauer (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4187); ABl. L 163 vom 30.6.2015, S. 53.