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EU Customs & Trade News EU Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

EU ändert Einfuhrverbote für wild lebende Tiere und Pflanzen

Die EU-Kommission gibt Änderungen der bestehenden Liste bekannt. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 enthält eine Aufstellung der Tier- und Pflanzenarten, deren Handel Einschränkungen oder Kontrollen unterliegt. Die der Verordnung beigefügten Listen basieren auf den Listen der Anhänge des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES).

Die Liste der Arten, deren Einfuhr in die Union verboten ist, wurde aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert. Es werden zum einen mehrere neue Verbote ausgesprochen und zum anderen Einfuhrverbote für bestimmte Exemplare aufgehoben. Eine Übersicht finden Sie im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2770.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1587, mit der die Liste zuletzt aktualisiert wurde, wird durch die neue Durchführungsverordnung ersetzt.

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2770; ABl. L vom 13. Dezember 2023. 
 

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