Zollmeldung EU Internationale Handelsabkommen
EU-Gerichtshof hebt Handelsabkommen über Westsahara auf
Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärte die Abkommen zwischen der EU und Marokko in Bezug auf die Westsahara-Region für nichtig.
05.10.2021
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Marokko die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung fehle. Es handelt sich bei den beiden Abkommen um ein Fischereiabkommen sowie um ein Agrarabkommen zur Änderung der bestehenden Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Definition von Ursprungszeugnissen wurde dabei auf landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara ausgedehnt.
Die Entscheidung beinhaltet keine Aufhebung mit sofortiger Wirkung, sondern sieht eine gewisse Übergangsfrist vor. Somit werden die strittigen Teile des Abkommens zunächst aufrechterhalten, um Rechtssicherheit zu gewähren.
Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. September 2021