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EU/Mali - Restriktive Maßnahmen  

Verlängerung der Sanktionen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU verlängert die bestehenden Sanktionen gegenüber Mali um ein weiteres Jahr bis zum 14. Dezember 2024. 

Mit dem Beschluss des Rats (GASP) 2017/1775 setzte die EU die Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Europäisches Recht um. Gegenüber Personen und Einrichtungen, die den Friedensprozess, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, können Sanktionen ausgesprochen werden. Hierzu zählen unter anderem Reisebeschränkungen in Form von Einreiseverboten in die Europäische Union oder das Einfrieren von Vermögenswerten.

Quelle: Beschluss (GASP) 2023/2799 des Rates, ABl. L vom 12. Dezember 2023. 

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