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Zollmeldung Russland Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Eurasische Wirtschaftsunion – Neue Zollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Jahr 2020

Bonn (GTAI) - Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission legte bei seiner letzten Sitzung am 31. Juli 2019 neue Zollkontingente und deren Volumen für ausgewählte Arten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen für das Jahr 2020 fest. Im Rahmen der festgelegten Zollkontingente ist die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittländern zu niedrigeren Einfuhrzollsätzen als im gemeinsamen Zolltarif zulässig.

Für Weißrussland sind im nächsten Jahr Kontingente in folgenden Mengen zulässig:

  • Schweinefleisch - 20 000 Tonnen

  • Fleisch ohne Knochen von einheimischen Hühnern - 10 000 Tonnen

  • Fleisch ohne Knochen von Puten - 0,9 000 Tonnen

Für Kasachstan ist die Quote für

  • Rindfleisch auf 21 Tausend Tonnen und

  • für Geflügelfleisch auf 140 Tausend Tonnen festgesetzt.

Für Kirgisistan beträgt die Quote für

  • Rindfleisch 5 000 Tonnen

  • für Schweinefleisch 3,5 000 Tonnen und

  • für Geflügelfleisch 58 000 Tonnen.

Für Russland ist eine Quote für

  • Rindfleisch in Höhe von 570 Tsd. Tonnen

  • Geflügelfleisch - 364 Tsd. Tonnen

  • Milchmolke - 15 Tsd. Tonnen vorgesehen.

Für Armenien sind keine Zollkontingente festgesetzt worden. (KAP)

Weitere Nachrichten zur Eurasischen Wirtschaftsunion finden Sie hier: www.eawu.news

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