Zollbericht Namibia Freizonen, Investitionsförderung
Freie Wirtschaftszonen - Exportproduktionszonen
Freie Wirtschaftszonen (Export Processing Zones) gewähren Handelserleichterungen und fördern somit den Wettbewerb.
24.05.2023
Von Melanie Hoffmann | Bonn
Exportproduktionszonen beziehungsweise freie Wirtschaftszonen sind ein räumlich abgegrenztes Gebiet innerhalb eines Staates, in dem für Investoren Sonderkonditionen in Form von Zoll- und Steuererleichterungen, aber auch administrative Erleichterungen gelten. Ziel einer solchen Zone ist die Steigerung von in- und ausländischen Direktinvestitionen und somit die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Grundlage für die Export Processing Zones (EPZ) in Namibia ist der Export Processing Zones Act 9 of 1995.
Vorteile der Exportproduktionszonen
Unternehmen, die sich in einer EPZ angesiedelt haben, genießen zahlreiche Handelsvorteile, wie zum Beispiel die Befreiung von der Körperschaftsteuer und von den Einfuhrzöllen sowie der Mehrwertsteuer auf eingeführte Vorleistungen beziehungsweise Waren. Neben dessen müssen die dort angesiedelten Unternehmen keine Garantieerklärung an den Zoll abgeben.
Abseits der finanziellen Anreizen ermöglicht die EPZ einen besseren Zugang zu verschiedenen Märkten und stärkt somit die Wettbewerbskraft eines Unternehmens.
Weitere Informationen zu den Vorteilen für EPZ-Unternehmen
Achtung: Namibia hebt Steueranreize für registrierte Hersteller und Unternehmen aus EPZ mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 beziehungsweise 31. Dezember 2025 auf. Mehr zur Kürzung der Steueranreize
Namibias Exportproduktionszonen sind exportorientiert
Der Schwerpunkt einer EPZ liegt auf exportorientierten verarbeitenden Tätigkeiten. Ein EPZ-Unternehmen muss deshalb mindestens 70 Prozent seiner Produkte an Länder außerhalb des SACU-Marktes verkaufen. Eine davon abweichende Sonderbehandlung kann beantragt werden.
Neben der Produktion in einer EPZ dürfen auch Waren aus dem Ausland in eine EPZ eingeführt werden. Mit Ausnahme gesetzlich verbotener Waren darf jede Art von Ware in die EPZ verbracht werden. In der EPZ zugelassene Waren dürfen gelagert, ausgestellt, gemischt oder auch verändert werden, sofern die einschlägigen Gesetze nichts Gegenteiliges vorsehen.
Namibia verfügt über zahlreiche Exportproduktionszonen
Der Minister für Handel und Industrie kann in Absprache mit dem Finanzministerium jedes Gebiet zu einer EPZ erklären. Neben (teilweise) erschlossenen Gebieten können auch einzelne Fabrikanlagen zu einer EPZ erklärt werden. Mittlerweile verfügt Namibia über zahlreiche erschlossene Gewerbegebiete, die als EPZ gelten.
Jede EPZ wird von einer Verwaltungsgesellschaft (sogenannte Export Processing Zone Management Company) verwaltet. Sie erbringt gewisse Dienstleistungen und ist für die Wartung der EPZ zuständig. Eine Übersicht der EPZ finden Sie im Investor Guide.
Um ein Unternehmen in einer EPZ zu gründen oder dort zu führen, bedarf es einer Unternehmensbescheinigung für eine EPZ (Export Processing Zone Enterprise Certificate oder Export Processing Zone Single Factory Certificate). Eine solche Unternehmensbescheinigung wird bei der jeweils zuständigen Verwaltungsgesellschaft beantragt.
Weitere Informationen zum: Antragsverfahren
Weitere Informationen zu: EPZ in Namibia