Zollbericht Iran Freizonen, Investitionsförderung
Freie Wirtschaftszonen
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
26.05.2021
Die iranischen Sonderzonen existieren als Freizonen („Free Zones“) und Sonderwirtschaftszonen („Special Economic Zones“). Diese Sonderzonen gelten als nicht zum Zollgebiet Irans gehörend und folglich gelten dort grundsätzlich weder die zoll- noch außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen. Baumaterialien, Maschinen, Ausrüstungen sowie Rohstoffe und Vormaterialien können ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in die sieben zurzeit existierenden Freizonen verbracht werden. Darüber hinaus bieten die Freizonen vereinfachte Zollabfertigungsverfahren. In den Sonderwirtschaftszonen gelten je nach Zone individuelle Zoll- und Steuererleichterungen. Wareneinfuhren aus den Sonderzonen in das iranische Zollgebiet sind grundsätzlich zulässig und werden wie Einfuhren aus dem Zollausland behandelt. Die bekanntesten Freizonen Kish und Qeshm liegen am Persischen Golf, die Freizone Chabahar am Golf von Oman. Nach Angaben von iranischen Behörden werden circa 40 Prozent der iranischen Exporte aus den Sonderzonen getätigt.