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Zollbericht Welt Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Freihandelsabkommen und -zonen bieten zahlreiche Chancen

Freihandelsabkommen ermöglichen einen verbesserten Marktzugang, berücksichtigen zunehmend über den Warenhandel hinausgehende Themen und sorgen für weniger Bürokratie.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Freihandelsabkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen zwei (bilateral) oder mehreren (multilateral) Staaten, die auf einen freien Handel abzielen und den Abbau von tarifären (Zölle) und nichttarifären (zum Beispiel Exportbeschränkungen) Handelshemmnissen anstreben. 

Der Kern der Freihandelsabkommen besteht noch immer in der Liberalisierung des Warenhandels, wobei sich Abkommen der neuen Generation nicht nur mit einem Abbau von Zöllen befassen, sondern auch beispielsweise mit Regelungen zum Investitionsschutz, zum Urheberrecht, zur Integration von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) auf dem Markt oder zur Harmonisierung von Standards enthalten.

Freihandelsabkommen eröffnen zahlreiche Chancen

Rechtssicherheit dank transparenter und einheitlicher Regeln, ein verbesserter Marktzugang durch den Abbau von Handelshemmnissen oder die Berücksichtigung von nachhaltigen Konzepten sind dabei nur einige Beispiele.

  1. Ausweitung des internationalen Handels
    Die Vertragsparteien bauen ihre Zölle auf Ursprungswaren nach einem Stufenplan ab. Dies ermöglicht einen fairen Handel zwischen den Vertragspartnern, was wiederum zu einer optimalen Güterverteilung und einer Steigerung des Außenhandels und der Wohlfahrt führt. Freihandelsabkommen setzen sich für den Abbau von Protektionismus ein und ermöglichen Unternehmen, über die Grenzen hinweg Handel zu treiben.
  2. Produktionssteigerung und neue Arbeitsplätze
    Ein freier Handel ohne Barrieren senkt den Preis der Importgüter, sodass die Nachfrage nach diesen Produkten steigt. Hieraus entsteht zugleich eine Produktionssteigerung, die durch neue Arbeitskräfte gedeckt werden muss. Mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze gehen ein erhöhtes Einkommen der Haushalte und eine Steigerung des Konsums (oder Sparens) einher. 
  3. Einheitliche und transparente Regeln
    Die im Handelsabkommen festgelegten und transparenten Regeln vereinfachen und beschleunigen die Zollabwicklung und führen zu weniger Bürokratie und folglich zu einer Kostensenkung. 
    Freihandelsabkommen können zudem Standards und Normen vereinheitlichen. Einheitliche Standards führen zu weniger Missverständnissen, zu mehr Qualitätssicherung, Wiedererkennung und Kostenersparnissen.

Abkommen fördern durch ihre inhaltliche, auf die Zukunft gerichtete Ausgestaltung das Wirtschaftswachstum eines Landes, stärken die Friedenssicherung, schaffen Arbeitsplätze, vermehren den volkswirtschaftlichen Wohlstand der Gesellschaften und schaffen für Unternehmen einen Rahmen für ihre internationalen Aktivitäten untereinander. Das Resultat: weniger Bürokratie, schnellere Zollverfahren und weniger Zölle.

Freihandelsabkommen können auch zu Herausforderungen werden

Trotz der zahlreichen Chancen können sich Freihandelsabkommen auch negativ auswirken und zu einer Herausforderung werden. 

Einheitliche und harmonisierte Regeln können erhebliche Auswirkungen auf den Verbraucherschutz und die Sicherheit haben, wenn sie zum Beispiel die Standards einer Vertragspartei im Bereich der Lebensmittelindustrie, Technik oder Gesundheit senken. Dies kann als Kompromiss erforderlich sein, um überhaupt eine Einigung zu erreichen. Des Weiteren schließen Freihandelsabkommen die Staaten aus, die nicht Vertragspartner des jeweiligen Abkommens sind. Demnach haben Handelsabkommen nicht nur eine Integrationsfunktion, sondern ebenso eine Ausschlussfunktion gegenüber den nicht teilnehmenden Staaten.

Die EU reagiert auf die geringe Präferenznutzungsrate

Freihandelsabkommen ermöglichen nur dann wirtschaftliche Chancen, wenn die Unternehmen auch auf die in den Abkommen eingeräumten Präferenzzölle zurückgreifen. Diese strategischen Potenziale der Freihandelsabkommen werden bereits genutzt. Luft nach oben ist dennoch44 Prozent des gesamten Außenhandels der EU entfielen 2022 auf EU-Präferenzhandelspartner.

Gründe, weshalb Unternehmen nicht auf Freihandelsabkommen zurückgreifen, sind durchaus unterschiedlich. Hohe Kosten durch Bürokratie, geringe Gewinnmargen, unterschiedliche Vorschriften und Vorgehensweisen in den EU-Abkommen, fehlende Kenntnisse sowie hohe Haftungsrisiken bei Fehlern in der Ursprungsbestimmung sind im Wesentlichen einige Gründe, weshalb zahlreiche Unternehmen von der Nutzung eines Abkommens absehen.

Die EU reagiert darauf und nutzt seit 2007 vermehrt bilaterale Freihandelsabkommen der „neuen Generation“ (WTO plus-Abkommen), die nicht nur auf tarifäre Fragen eingehen, sondern auch Aspekte, die lediglich mit dem Handel im Zusammenhang stehen, beinhalten. Solche Abkommen sollen unter anderem die Ursprungsregeln vereinfachen sowie bessere und produktspezifischere Informationen enthalten. Weiterhin sollen die zuständigen Stellen gezielter und praxisnäher über Freihandelsabkommen informieren, um potenzielle Probleme rechtzeitig zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten.

Aus Freihandelsabkommen können Freihandelszonen entstehen

Freihandelszonen sind Gebiete, in denen die Mitglieder untereinander aufgrund entsprechender Freihandelsabkommen keine Zölle erheben und auch keine anderweitigen Handelshemmnisse erlassen. Dank einer Freihandelszone kann somit ein unbeschränkter Warenaustausch in der Freihandelszone gesichert werden. Gegenüber Drittstaaten behält dabei jedes Mitglied dieser Zone seine jeweilige Zollautonomie und betreibt somit eine eigenständige Zollpolitik. In einer Freihandelszone herrschen im Vergleich zu einer Zollunion folglich keine einheitlichen Regelungen gegenüber Drittstaaten. Beispiele für Freihandelszonen sind etwa die European Free Trade Association (EFTA) oder auch die südamerikanische Freihandelszone (MERCOSUR).

Um von den Zollerleichterungen zu profitieren, muss die Ware den Ursprung in einem der Vertragsstaaten eines Freihandelsabkommens haben. Die Freihandelsabkommen formulieren spezifische Prozentsätze für die Mindestwertschöpfung eines Mitgliedlandes. Können diese Mindestwerte nachgewiesen werden, dürfen die Waren zollfrei innerhalb der Freihandelszone zirkulieren.

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