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Zollmeldung EAWU Internationale Handelsabkommen

Freihandelsabkommen zwischen Serbien und der EAWU tritt in Kraft

Serbien und die EAWU, deren Mitgliedstaaten Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland sind, unterzeichneten das Abkommen 2019. Nun trat es am 10. Juli 2021 in Kraft. 

Durch das Abkommen wird eine moderne Grundlage für die Entwicklung der Handelsbeziehungen zwischen der EAWU und Serbien geschaffen: 

„Obwohl sich das Freihandelsabkommen in hohem Maße auf die bestehenden bilateralen Abkommen zwischen den Ländern stützt, legt es auch einige moderne regulatorische Verpflichtungen fest, die Stabilität, Vorhersehbarkeit und Transparenz der Handelsaktivitäten in Übereinstimmung mit internationalen Normen gewährleisten sollen“, sagte der Leiter der Abteilung für Handelspolitik der EAWU, Igor Nazaruk.

Das Abkommen ermöglicht Armenien und Kirgisistan für ihre Produkte einen zollfreien Zugang zum serbischen Markt. Für Belarus, Kasachstan und Russland wird es durch Zollerleichterungen einfacher, Waren nach Serbien zu exportieren.



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